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Hungerstreik gegen Abschiebung: Tarek Rashou in der JVA Dresden Drucken E-Mail

Am Freitag, 20.11.2009 wurde der inhaftierte Flüchtling Tarek Rashou von seiner Ehefrau und den beiden minderjährigen Kindern in der JVA Dresden besucht. Ein Bruder des Inhaftierten war auch dabei. Den Angehörigen teilte der inhaftierte Flüchtling mit, dass er seit seiner Verhaftung nicht gegessen habe und dass er sich in einem Hungerstreik befindet. Er wird weiter jede Nahrung verweigern, bis die ihm drohende Abschiebung gestoppt wird.

 

Erst am kommenden Mittwoch (25.11.2009) wird er von einem Arzt untersucht, der ihn im Gefängnis besuchen wird.

 

Yekitimedia hatte bereits über diesen Fall berichtet:

http://yekitimedia.org/de/index.php/nachrichten/419-tarek-rashou-der-erste-abschiebungsversuch-gescheitert.html 

Der Kurdische Politiker Tarek Rashou ist Vater von zwei Kindern, wurde am Freitag 13.11.2009 morgenfrüh unangekündigt von der Polizei abgeholt und nach Berlin gebracht, wo er dann von dort aus am selben Tag nach Syrien abgeschoben werden sollte. Er konnte nicht abgeschoben werden, weil er sich dagegen gewehrt und sich dabei verletzt hatte. Herr Rashou befindet sich seit dem 14.11.2009 in der Justizvollzugsanstalt Dresden.

In dem Beschluss des Amtsgerichtes Dresden vom 14.11.2009 (Gesch.Nr. XIV120/09) steht: „Am 13.11.2009 sollte der Antragsgegner über Berlin-Schönefeld nach Syrien abgeschoben werden. Im Ergebnis seines widerspenstigen Verhaltens erlitt der Antragsgegner eine Verletzung. Daraufhin wurde die Abschiebung unterbrochen. Die Zentrale Ausländerbehörde (Chemnitz, Az.: 231365.10/71182) beantragte daraufhin die Haft zur Sicherung der Abschiebung bis 12.01.2010 anzuordnen und die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung anzusprechen.“… Der Antrag wurde in vollem umfang im erwähnten Beschluss entsprochen. 

Es ist bekannt über Herren Rashou, dass er seit 1996 in Deutschland lebt und seit 2005 nach yezidischem Glauben mit Frau Dalal Khalaf verheiratet. Das Ehepaar hat 2 gemeinsame minderjährige Kinder (1 und 4 Jahre).

Herr Rashou und seine Familie befürchten im Falle einer Abschiebung, dass er in Syrien gefoltert und bestraft wird. Sein Leben und seine Freiheit wären dort in großer Gefahr. Außerdem wurde er in diesem Fall von seiner Frau und seinen Kindern abgetrennt.

 

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